Zulassung

Alle Bewerbungen durchlaufen ein Verfahren, in dem sie auf ihre Eignung für den MiGG-Master geprüft werden. Die Zugangsvoraussetzungen setzen einen einschlägigen Abschluss nach der Fachstudien- und Prüfungsordnung des MiGG (FPOMiGG) voraus. Darüber hinaus werden die Qualität des bisherigen Studienabschlusses, berufspraktische Erfahrungen im Gesundheitswesen und fachspezifische Inhalte in Gesundheitsmanagement/- ökonomie im bisherigen Studium innerhalb des Qualifikationsfeststellungsverfahrens als Auswahlkriterien berücksichtigt.

Zulassungskriterien und Auswahlverfahren

Vorausgesetzt wird ein Abschluss in in einem Studiengang (insbesondere Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der FAU sowie vergleichbare Studiengänge anderer Hochschulen),  in dem fachspezifische Kenntnisse (Wirtschaftswissenschaften, Fachgruppe Statistik) im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten (exklusive Bachelorarbeit) vermittelt wurden, davon

  • mindestens 50 ECTS-Punkte wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse
  • davon mindestens 5 ECTS-Punkte aus volkswirtschaftlichen Modulen
  • + mindestens 5 ECTS in der Fachgruppe Statisik
  • + weitere 5 ECTS-Punkte, welche entweder aus wirtschaftswissenschaftlichen
    Kenntnissen oder Kenntnissen der Fachgruppe Statistik bestehen können.

Das Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, abhängig von der Regelstudienzeit muss jedoch eine Mindestanzahl bereits erbrachter ECTS nachgewiesen werden:

  • sechs Semester Regelstudienzeit: mindestens 135 ECTS
  • sieben Semester Regelstudienzeit: mindestens 162 ECTS
  • acht Semester Regelstudienzeit: mindestens 189 ECTS

Der Abschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Bewerbende mit einem ausländischen Abschluss müssen bereits bei Einschreibung Ihre Bachelorurkunde vorweisen können.

Zudem darf die Gesamtnote des einschlägigen Abschlusses nicht schlechter 3,0 betragen.

 

Auswahlkriterien

Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, werden die Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Auswahlkriterien geprüft. Im Qualifikationsfeststellungsverfahren werden maximal 100 Punkte vergeben. Bei Erreichen von ≥ 70 Punkten erfolgt die Zulassung.

1. Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens

Die eingereichten Unterlagen der Bewerbenden, welche die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien (gemäß der FPOMiGG) bewertet:

  • Qualität des bisherigen Studienabschlusses der bisherigen Leistungen anhand des Notendurchschnitts (max. 60 Punkte)
  • Berufspraktische Erfahrungen im Gesundheitswesen in Wochen (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) gemessen in Vollzeitäquivalenten (unter Berücksichtigung ausschließlich des Anteils der praktischen Erfahrung mit direktem Bezug zum Gesundheitsmanagement) (max. 20 Punkte)
  • Fachspezifische Inhalte in Gesundheitsmanagement/-ökonomie im bisherigen Studium in ECTS-Punkten (max. 20 Punkte)

Bei 70 Punkten erfolgt die direkte Zulassung, zwischen 50 und 69Punkten wird die zweite Stufe erreicht, mit < 50 Punkten erfolgt eine Ablehnung.

2. Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens:

Die Bewerbenden, die in der ersten Stufe zwischen 50 und 69 Punkte erreicht haben, werden zu einem ca. 20 minütigen Zugangsgespräch eingeladen, in welchem die im Folgenden aufgeführten Kriterien geprüft werden:

  • Qualität der Grundkenntnisse aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (max. 10 Punkte)
  • Qualität der fachspezifischen Kenntnisse im Bereich Gesundheitswesen, beziehungsweise die Fähigkeit, logisch Zusammenhänge in diesem Bereich zu analysieren (max. 10 Punkte)

Die in der zweiten Stufe erreichten Punkte werden zu den Punkten aus der ersten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens addiert. Ab einer insgesamt erreichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten wird der Zugang zum Studiengang gewährt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen ablehnenden Bescheid.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt digital über das Online-Portal campo. Im Zuge der Online Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen im Uploadbereich hochzuladen. Bitte halten Sie demnach Dokumente wie Zeugnisse, Praxisnachweise etc. für den Upload bereit. Ihre Bewerbung wird anhand der hochgeladenen Unterlagen geprüft. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden.

Für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden alle vollständig abgeschlossenen Bewerbungen, die bis zur Bewerbungsfrist online über das FAU-Bewerbungsportal campo eingegangen sind.

Weitere allgemeine Informationen zur Bewerbung erhalten Sie unter: www.master.fau.de .

  • Bewerbungszeitraum: 15. April 2024 – 31. Mai 2024
  • Studienstart im Wintersemester: Oktober
Termine vergangener Eignungsfestellungsverfahren WS 23/24
Zulassungsgespräche Ende Juni / Anfang Juli
finale Bescheide nach den Zulassungsgesprächen Anfang Juli

Zum Bewerbungsportal

Notwendige Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung sollten Sie folgenden Unterlagen einreichen. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis (z.B. Abiturzeugnis)
  • Hochschulabschlusszeugnis und Diploma Supplement, soweit vorhanden (alternativ: Nachweis über bisher erzielte Leistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote)
  • Fächer- und Notenübersicht
  • Auszug aus dem Modulhandbuch inkl. Modulbeschreibungen
  • Nachweise über Praktika, Berufsausbildung, Berufserfahrung im Gesundheitsbereich
  • Für internationale Studierende: Nachweiß über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2), ausländische Bildungsnachweise sowie deren Übersetzung müssen als beglaubigte Kopie/Originalzeugnis hochgeladen werden.

Praktische Hinweise zur Bewerbung

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung bietet Ihnen das Dokument Informationsflyer MiGG.

  • Der Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen (z.B. Transcript of Records, Notenauszug) und Auswahlkriterien (z.B. Arbeitszeugnis, Modulbeschreibung) ist bereits bei der Bewerbung zu erbringen und kann nicht nachgeholt werden. Eine nachträgliche Anerkennung von Leistungen, die im Zuge der Bewerbung nicht aufgeführt wurden, ist nicht möglich.
  • Zugangsvoraussetzungen ≥ 50 ECTS in Wirtschaftswissenschaften davon ≥ 5 ECTS in Volkswirtschaftslehre: Berücksichtigt werden Module der reinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, die auch Bestandteil des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften der FAU sind (bspw. Management, Unternehmensführung, Controlling, Buchführung, Makroökonomie, Mikroökonomie, Wirtschaft & Staat) oder vergleichbare Module. Kurse aus verwandten Bereichen wie z.B. Gesundheitsmanagement/-ökonomie sowie Bachelorarbeiten können an dieser Stelle hingegen nicht berücksichtigt werden.
  • Zugangsvoraussetzungen ≥ 5 ECTS in Statistik: Berücksichtigt werden Module der Fachgruppe Statistik, die auch Bestandteil des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften der FAU sind (bspw. Statistik, Empirische Methoden und Statistik, Fortgeschrittene empirische Methoden, Praxis der empirischen Wirtschaftsforschung) oder vergleichbare Module sowie Module, die Kenntnisse im Umgang mit Statistik-Software (z.B. SPSS, R oder STATA) vermitteln.
  • Die Zugangsvoraussetzungen können u.a. auch über Wahlmodule erbracht worden sein, die bspw. hochschulübergreifend über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) belegt wurden. Wichtig ist, dass die Module im Rahmen des Studiums erbracht wurden (von der jeweiligen Hochschule als Leistung innerhalb des einschlägigen Studiums anerkannt und somit in der Notenübersicht mit ECTS-Punkten aufgeführt sind).
  • Der Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.campo.fau.de. Die Bewerbungsunterlagen müssen nicht in ausgedruckter Form an das Masterbüro versendet werden.